Wir haben stets versucht, unser Geschäft mit größtmöglicher Flexibilität zu führen, doch Transparenz ist keine Einbahnstraße. Im September 2025 mussten wir zum ersten Mal in unserer Geschichte einen Garantieanspruch ablehnen.
Die Situation war etwas unglücklich: Der Kunde hatte sein defektes Gerät Monate zuvor entsorgt und bereits die neueste Version gekauft und erhalten, bevor er bemerkte, dass das Originalgerät noch Garantie hatte. Obwohl ich ihm aus Kulanz einen Rabatt auf einen zukünftigen Kauf anbot, konnte ich die Garantie nicht rückwirkend als Upgrade-Gutschrift gewähren.
Ich wollte Ihnen den Grund für diese Entscheidung erläutern, da er für unsere Arbeitsweise von zentraler Bedeutung ist:
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Gleicher Ersatz: Ähnlich wie bei einem defekten iPhone, das im Apple Store gegen das ursprüngliche Modell ausgetauscht wird – nicht gegen die neueste Version –, halten wir für Garantiefälle stets ein Lager mit allen vorherigen Produktgenerationen bereit. Bei Bedarf können wir auch weitere ältere Versionen produzieren.
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Die „Handstück-Regel“: Um unser Programm nachhaltig und fair zu gestalten, müssen wir in der Lage sein, das Originalgerät physisch zu inspizieren oder zumindest Fotos des beschädigten Geräts einzusehen.
Es fiel uns ehrlich gesagt schwer, Nein zu sagen – wir sind ein kleines Unternehmen und sagen viel lieber Ja. Da die Regeln aber ohnehin schon sehr locker sind, müssen wir konsequent bleiben und keine Ausnahmen machen. Kurz gesagt: Wenn wir Garantien als Upgrade-Programm behandeln, ohne das Originalprodukt zu kennen, werden wir nicht überleben. Diese Regeln sind die Leitplanken, die es uns ermöglichen, unsere Garantie für alle flexibel zu gestalten.